Dorfleben ist schön – und das darf gerne so bleiben.

Eine Landjugend gehört zu einem Dorf wie seine Feldwege.
Wir haben uns 2024 neu gegründet weil wir der Meinung sind, dass die Jugend viel mehr zu einem fröhlichen Miteinander auf dem Land beitragen kann. Wir sind mit Traditionen und Brauchtümern aufgewachsen, die langsam aber sicher von Moos überwuchert werden. Wir wollen unsere schönen Erinnerungen wieder erlebbar machen – für euch und uns, vor allem aber die nächsten Generationen.

Durch unsere Mitgliederversammlung haben haben wir uns eine Satzung gegeben
und einen Vorstand gewählt.

Wir haben viel vor, denn wir haben viel erlebt. In unserem Vorgängerverein, der Katholischen Landjugend Algermissen, wurde uns bereits viel vorgelebt – seien es Reisen und Veranstaltungen innerhalb wie außerhalb. Da wollen wir wieder hin! Bereits 2025 sind zahlreiche Aktionen geplant!

Aktuelles findet ihr auf unserer Instagram-Seite, in unserem Web-Blog
oder übersichtlich in unserem Kalender.

Absprachen und Abfragen finden über unsere Whatsapp Kanäle statt. Hier kannst du beitreten.


Vereinsform

Die Landjugend Algermissen ist ein nicht eingetragener Verein, der nicht im Vereinsregister eingetragen wird. Damit ist dieser im Unterschied zum eingetragenen Verein (e.V.) keine juristische Person. Im Schadensfall haftet somit jedes Vereinsmitglied als Privatperson.

Nichtsdestotrotz ist der nicht eingetragene Verein gemäß § 50 Zivilprozessordnung parteifähig und kann folglich klagen und verklagt werden. Alle weiteren Regelungen zum nicht eingetragenen Verein sind in § 54 Bundesgesetzbuch (BGB) verankert.

Wie jeder andere Verein muss auch der nicht eingetragene Verein über einen Vorstand und Mitglieder verfügen, regelmäßige Mitgliederversammlungen abhalten und eine Satzung besitzen.